Notarin
Ständige Qualitätssicherung unserer Tätigkeit gewährleisten wir durch regelmäßige Fortbildungen im Fachanwalts- und Notarbereich ebenso wie in den Schwerpunktgebieten der in der Kanzlei tätigen Anwälte.
Maj-Britt Siemens
Ihre Notarin
Auch bei notariellen Angelegenheiten werden Sie durch die erfahrene Notarin Maj-Britt Siemens persönlich und kompetent beraten. Erst wenn alle Fragen beantwortet und eine Lösung gefunden ist, die Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird, findet der Beurkundungstermin statt, u. a. von
Kauf- und Überlassungsverträge für Immobilien, Belastungen oder Enthaftungen von Grundstücken durch Grundschulden und Hypotheken sowie persönlichen Dienstbarkeiten, Wohnrechte / Nießbrauch, Erbscheine, Testamente und Erbverträge, Patiententestamente, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten, Hofübergaben
Siemens & Kilian-Klinge
Rechtsanwälte und Notarin
Abwicklung Verträge
Dabei erfolgt im Rahmen der notariellen Tätigkeit selbstverständlich auch die gesamte Abwicklung der Verträge durch unser Büro, z. B die
Grundbuchamt
Mitteilungen an das Grundbuchamt sowie an Behörden, Banken und Sparkassen
Testament
Hinterlegung von Testamenten beim zuständigen Amstgericht
Handelsregister
Anmeldungen zum Handelsregister
Kaufpreiserlöse
Auszahlung von Kaufpreiserlösen unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Vertrages
Siemens & Kilian-Klinge
Rechtsanwälte und Notarin
Abwicklung Verträge
Dabei erfolgt im Rahmen der notariellen Tätigkeit selbstverständlich auch die gesamte Abwicklung der Verträge durch unser Büro, z. B die
Grundbuchamt
Mitteilungen an das Grundbuchamt sowie an Behörden, Banken und Sparkassen
Testament
Hinterlegung von Testamenten beim zuständigen Amstgericht
Handelsregister
Anmeldungen zum Handelsregister
Kaufpreiserlöse
Auszahlung von Kaufpreiserlösen unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen des Vertrages
Siemens & Kilian-Klinge
Rechtsanwälte und Notarin
Notar beauftragen
Notare beraten auch in rechtlichen Fragen und helfen bei der Gestaltung von Verträgen. Sie sorgen dafür, dass die beurkundeten Rechtsgeschäfte rechtssicher sind und den Willen der Beteiligten widerspiegeln.
Wann sollte man einen Notar beauftragen?
Immer dann, wenn ein Rechtsgeschäft beurkundet werden muss, sollte ein Notar beauftragt werden.
Dies ist insbesondere bei folgenden Rechtsgeschäften der Fall:
Kaufverträge über Immobilien, Schenkungsverträge, Erbverträge, Eheverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, und Unternehmensgründungen.
Aber auch in anderen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Notar zu beauftragen, z. B. wenn Sie sich rechtlich beraten lassen möchten oder Hilfe bei der Gestaltung von Verträgen benötigen.