Rechtsberatung

Unser Ziel ist es, rechtlich fundierte und nachhaltige Lösungen für Sie zu finden, die sowohl Ihre rechtlichen,
aber auch Ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Sie als Mensch und Ihre Interessen stehen für uns im Mittelpunkt.

Siemens & Kilian-Klinge | Rechtsanwälte und Notarin

Unsere Schwerpunkte

Im Familienrecht geht es auch um Scheidung, aber nicht nur. Neben vermögensrechtlichen Fragen zu Trennungs- und Ehegattenunterhalt, zu Kindesunterhalt, zum Versorgungsausgleich oder zum Zu-gewinn geht es vielfach auch um das elterliche Sorgerecht und Umgangsrechte für die Kinder.

Als besonderes Angebot bei der Trennung besteht die Möglichkeit, durch kurzfristige außer-gerichtliche Besprechungen mit dem Ehepartner und dessen Rechtsanwalt Besprechungen durchzuführen, um kostenintensive gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden und entweder voläufige oder endgültige Regelungen hinsichtlich aller klärungsbedürftiger Fragen zu treffen.

Eine solche Vereinbarung kann dann notariell beurkundet, so dass nur noch die Scheidung gerichtlich durchgeführt werden muss. Diese Form der Klärung bietet die Chance auf eine schnelle Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse und kann langjährige Auseinandersetzungen vermeiden helfen.

Sinnvoll kann es auch sein, die Regelungen der Scheidungsfolgen vor oder auch noch rückwirkend nach Eheschließung in einem Ehevertrag zu regeln. Wir beraten Sie über die rechtlichen Folgen der Eheschließung, wir beraten Sie, ob Sie überhaupt einen Vertrag brauchen oder die geltende Rechtslage die beste Lösung ist.

Scheidung online – rechtlich nicht machbar, aber mit unserem Vordruck können Sie die erforderlichen Daten erfassen und uns vorab zusenden. Liegen alle Daten zum ersten Beratungsgespräch bereits vor, verkürzt das die Bearbeitungsdauer erheblich.

Kaum ein anderes Ereignis bringt so viele Veränderungen mit sich wie der Tod eines geliebten Menschen. Nur allzu oft kommt zu der Trauer auch die Unsicherheit aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse hinzu.

Häufig sind es ganz unscheinbare Fragen, die aber für einen Unerfahrenen gar nicht so einfach zu beantworten sind und deren Tragweite nicht abzuschätzen ist. Ist das Testament gültig? Wann kann und sollte ich eine Erbschaft ausschlagen? Was ist mit meinem Pflichtteil? Worin liegt der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis?

Damit Ihnen das nicht passiert, beraten wir Sie umfassend und stellen Ihnen Ihre Rechte als Erben oder Pflichtteilsberechtigte dar. Ist ein Streit um das Erbe schon so vertieft, dass das einvernehmliche Handeln undenkbar ist, stehen wir Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung zur Seite.

Die wirtschaftliche Existenz eines Menschen hängt in der Regel von seinem Arbeitsplatz ab.

  • Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Kündigung des Arbeitsvertrages
  • Geltendmachung von Lohnforderungen
  • Überstundenvergütung
  • Erstellen und Bewerten von Zeugnissen
  • Abmahnungen
  • Tarifrecht
  • Ruhen und Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld

Bei all diesen Punkten fassen wir sowohl die wirtschaftlichen als auch die rechtlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen ins Auge und beraten Sie umfassend. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich kämpfen wir für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Sind Sie Vermieter, sind Sie Mieter? Grundsätzlich können Vermieter und Mieter die Mietverträge frei gestalten, soweit die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht Unabdingbares vorgeben (z.B. Kündigungsfristen, Kündigungsschutz). Wir beraten Sie gerne bei der Frage, welche Regelungen Ihr Mietvertrag beinhalten sollte, wie Sie Ihre Ansprüche aus dem Mietverhältnis durchsetzen können, z. B. bzgl.

  • Mietforderungen, Mietminderungen, Nebenkostenabrechnungen
  • Kündigungen, Räumungsklagen, Zwangsräumungen
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • gerichtliche Beweisverfahren

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Wir beraten Sie persönlich

Bitte beachten Sie, Online-Rechtsberatung bieten wir nicht an. Wir wollen den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass im persönlichen Gespräch, sei es am Telefon oder in unserem Büro, sich immer noch Erkenntnisse ergeben, die für die Lösung Ihres Problems von entscheidender Bedeutung sein können und zu einer für sie kostengünstigeren Regelung führen können.

Übrigens: Eine Garantie, dass wir siegen, gibt es nicht, aber wir werden für Sie kämpfen!

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Häufige Fragen

Ständige Qualitätssicherung unserer Tätigkeit gewährleisten wir durch regelmäßige Fortbildungen im Fachanwalts- und Notarbereich ebenso wie in den Schwerpunktgebieten der in der Kanzlei tätigen Anwälte.

Was kostet die Beratung?

Grundsätzlich sind die Kosten für eine Beratung abhängig von der Dauer und dem Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung gibt es allerdings eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
 
Beauftragen Sie uns nach der Erstberatung, so dass wir für Sie in dieser Angelegenheit tätig sein sollen, wird die Beratung nicht separat abgerechnet bzw. wenn die Gebühr schon bezahlt wurde, wird dieser Betrag auf die weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt, werden von der Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, können Sie die sogenannte Beratungshilfe beantragen. Dann müssen Sie gar nichts, bzw. nur eine geringe Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro bezahlen. Sie können sich darüber bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht informieren. Dort erhalten Sie auch den Berechtigungsschein, den Sie uns vor der Erstberatung vorlegen müssen.

Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Berechnung erfolgt immer für den Einzelfall. Prozesskostenhilfe bewilligen kann nur die zuständige Richterin, der zuständige Richter.

Erhalten Sie Prozesskostenhilfe, so müssen Sie gar nichts bezahlten, also weder die eigenen Anwaltsgebühren noch die Gerichtskosten. Verlieren Sie jedoch den Prozess, so müssen Sie je nach der Höhe des Unterliegens die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen. Entsprechend Ihrer Einkommenssituation kann Ihnen aber auch nur Prozesskostenhilfe auf Raten gewährt werden, dann sind immerhin die Gebühren geringer als sonst und können in Raten abbezahlt werden.

Um Ihr rechtliches Problem ordnungsgemäß bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Bringen Sie zu Ihrem Beratungsgespräch bei uns bitte alle wichtigen Dokumente mit, am Besten in Kopie. Das sind u.a. beispielsweise Verträge, Rechnungen, Abrechnungen, Mahnungen, Versicherungsunterlagen, Bescheide von Behörden oder Registerauszüge (z.B. Grundbuch, Handelsregister). Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Dokument von Bedeutung ist, bringen Sie es einfach mit und wir prüfen dann, ob es von Bedeutung ist oder nicht.

Haben Sie bereits Post vom Gericht oder anderer Stelle mittels auffälligem gelben Umschlag förmlich zugestellt erhalten, so beachten Sie, dass die Zustellung meist wichtige Fristen in Gang setzt. Heben Sie den gelben Zustellumschlag gut auf und bringen Sie ihn ebenfalls mit, denn auf dem Umschlag ist das wichtige Zustelldatum vermerkt.

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Häufige Fragen

Ständige Qualitätssicherung unserer Tätigkeit gewährleisten wir durch regelmäßige Fortbildungen im Fachanwalts- und Notarbereich ebenso wie in den Schwerpunktgebieten der in der Kanzlei tätigen Anwälte.

Was kostet die Beratung?

Grundsätzlich sind die Kosten für eine Beratung abhängig von der Dauer und dem Umfang der Beratung. Für die sogenannte Erstberatung gibt es allerdings eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
 
Beauftragen Sie uns nach der Erstberatung, so dass wir für Sie in dieser Angelegenheit tätig sein sollen, wird die Beratung nicht separat abgerechnet bzw. wenn die Gebühr schon bezahlt wurde, wird dieser Betrag auf die weiteren Rechtsanwaltskosten angerechnet.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese für Ihre Angelegenheit Kostenschutz erteilt, werden von der Rechtsschutzversicherung auch sämtliche Kosten, sowohl Rechtsanwalts- als auch Gerichtskosten, gezahlt. Haben Sie aber mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (häufig 150 Euro) vereinbart, dann müssen Sie bis zu diesem Betrag die entstehenden Kosten selbst tragen.

Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, können Sie die sogenannte Beratungshilfe beantragen. Dann müssen Sie gar nichts, bzw. nur eine geringe Schutzgebühr in Höhe von 15 Euro bezahlen. Sie können sich darüber bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht informieren. Dort erhalten Sie auch den Berechtigungsschein, den Sie uns vor der Erstberatung vorlegen müssen.

Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Die Berechnung erfolgt immer für den Einzelfall. Prozesskostenhilfe bewilligen kann nur die zuständige Richterin, der zuständige Richter.

Erhalten Sie Prozesskostenhilfe, so müssen Sie gar nichts bezahlten, also weder die eigenen Anwaltsgebühren noch die Gerichtskosten. Verlieren Sie jedoch den Prozess, so müssen Sie je nach der Höhe des Unterliegens die Anwaltskosten der gegnerischen Partei tragen. Entsprechend Ihrer Einkommenssituation kann Ihnen aber auch nur Prozesskostenhilfe auf Raten gewährt werden, dann sind immerhin die Gebühren geringer als sonst und können in Raten abbezahlt werden.

Um Ihr rechtliches Problem ordnungsgemäß bearbeiten zu können, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Bringen Sie zu Ihrem Beratungsgespräch bei uns bitte alle wichtigen Dokumente mit, am Besten in Kopie. Das sind u.a. beispielsweise Verträge, Rechnungen, Abrechnungen, Mahnungen, Versicherungsunterlagen, Bescheide von Behörden oder Registerauszüge (z.B. Grundbuch, Handelsregister). Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Dokument von Bedeutung ist, bringen Sie es einfach mit und wir prüfen dann, ob es von Bedeutung ist oder nicht.

Haben Sie bereits Post vom Gericht oder anderer Stelle mittels auffälligem gelben Umschlag förmlich zugestellt erhalten, so beachten Sie, dass die Zustellung meist wichtige Fristen in Gang setzt. Heben Sie den gelben Zustellumschlag gut auf und bringen Sie ihn ebenfalls mit, denn auf dem Umschlag ist das wichtige Zustelldatum vermerkt.

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